Es wird nicht erfasst
Der Online-Spielbericht kennt zwei Häkchen: „Gewalt“ und „Diskriminierung“. Eine eigene Kategorie für antisemitische Vorfälle gibt es nicht. Deshalb existiert für den deutschen Amateurfußball bis heute keine belastbare Zahl.
Initiative in Gründung · Nordrhein-Westfalen
Wir sind Juristinnen und Juristen aus Nordrhein-Westfalen. Wir wollen, dass Antisemitismus zuverlässig erkannt, vollständig erfasst und nach geltendem Recht verfolgt wird. Wir fangen dort an, wo jede Woche gespielt wird.
Wir sprechen für unsere Mitglieder — nicht für die jüdische Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Diese Initiative befindet sich in Gründung, ist nicht in das Vereinsregister eingetragen und führt deshalb keinen Rechtsformzusatz. Alles hier beschreibt Vorhaben, keine bereits erbrachten Leistungen.
Recht und Verfahren statt Appelle Nordrhein-Westfalen, nicht bundesweit Kostenlos für Vereine
Warum es uns braucht
Bewusstsein schaffen andere — und sie machen es gut. Was fehlt, ist etwas anderes: Vorfälle werden falsch aufgeschrieben und unter dem falschen Tatbestand geführt. Das ist keine Frage der Haltung. Das ist Juristenarbeit.
Der Online-Spielbericht kennt zwei Häkchen: „Gewalt“ und „Diskriminierung“. Eine eigene Kategorie für antisemitische Vorfälle gibt es nicht. Deshalb existiert für den deutschen Amateurfußball bis heute keine belastbare Zahl.
Gemeldete Vorfälle werden vor Sportgerichten häufig als „unsportliches Verhalten“ oder „Beleidigung“ behandelt statt unter dem Diskriminierungstatbestand. Das verändert das Strafmaß — und die Statistik.
In einer Befragung unter Mitgliedern von Makkabi Deutschland gaben 68 Prozent der Mitglieder der Fußballabteilungen an, betroffen gewesen zu sein. Nur 38 Prozent aller Betroffenen sorgten dafür, dass der Vorfall überhaupt eine Stelle des organisierten Sports erreichte.
Wer die Ordnungen liest, findet ein scharfes Instrumentarium. Es wird nur selten benutzt.
Genau an dieser Stelle entscheidet sich alles: was der Schiedsrichter aufschreibt, was der Vorstand tut, ob der Fall überhaupt irgendwo ankommt.
Mit KI erzeugt Gestaltung: Draw-A-Change by Ilja Kagan
Die Lage in Nordrhein-Westfalen
Wir veröffentlichen keine Zahl, die wir nicht belegen können — und wir übertragen keine allgemeine Zahl auf den Fußball, nur weil sie eindrucksvoll klingt.
antisemitische Straftaten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 — rund zwei pro Tag, 13 Prozent mehr als 2024.
Verfassungsschutzbericht NRW 2025, wiedergegeben im Siebten Antisemitismusbericht NRW, Juni 2026
dokumentierte antisemitische Vorfälle in NRW 2025, auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Höchststand seit Beginn der Erfassung.
RIAS NRW, Jahresbericht 2025
davon israelbezogen — mehr als die Hälfte, 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Deshalb liegt dort unser Schwerpunkt.
RIAS NRW, Jahresbericht 2025
belastbare Zahlen zu antisemitischen Vorfällen im deutschen Amateurfußball. Es gibt sie nicht, weil sie niemand erhebt.
DFB-Lagebild Amateurfußball 2024/25 — ohne Aufschlüsselung nach Diskriminierungsform
Das ist richtig, und es ist kein Gegenargument — es ist unser Argument. Die Erfassung kennt eine Rubrik „Stadion“, aber keine für den Sportplatz. Was auf einem Kreisliga-Platz geschieht, taucht dort nicht auf. Und in vielen Fällen taucht es nirgends auf, weil niemand meldet.
Wir beginnen beim Fußball auch nicht deshalb, weil dort die meisten Vorfälle gezählt werden. Sondern weil sich in Nordrhein-Westfalen nirgendwo sonst so viele Menschen freiwillig gemeinsamen Regeln unterwerfen. Wer Regeln ändern will, geht dorthin, wo Regeln gelten.
Die IHRA-Arbeitsdefinition
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
Zur Definition treten elf Anwendungsbeispiele. Sie sind nicht Teil der Definition. Die IHRA stellt ihnen selbst voran, dass sie ein Verhalten „unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts“ einschließen können, „ohne darauf beschränkt zu sein“.
Das erste Beispiel betrifft Israel — und besteht aus zwei Sätzen, die zusammengehören. Wir zitieren nie den ersten ohne den zweiten:
„Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“
Diese Unterscheidung ist kein Zugeständnis an Kritiker. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Entscheidungen Bestand haben.
Was wir vom Land erreichen wollen
Nordrhein-Westfalen bekennt sich seit Anfang 2021 zur IHRA-Arbeitsdefinition als Grundlage seines Regierungshandelns. Was fehlt, ist die Umsetzung im Alltag der Strafverfolgung.
Das Justizministerium kann nach den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Sachbehandlung antisemitischer Straftaten regeln: Beauftragte mit definierter Rolle, Pflicht zur Dokumentation antisemitischer Beweggründe in der Akte, Berichtswege, Fortbildung. Über die rechtliche Bewertung entscheidet weiterhin allein das Gesetz.
Bayern hat zum 1. Oktober 2021 einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Justiz mit eigener landesweiter Ermittlungskompetenz eingerichtet. Nordrhein-Westfalen hat Beauftragte bei den Staatsanwaltschaften — aber keine Stelle, die selbst ermitteln kann.
Antisemitische Vorfälle gehören als eigenständige Kategorie in die Erfassung des Amateurfußballs. Das kostet nichts, ist sofort umsetzbar und schafft erstmals Zahlen. Was nicht erfasst wird, kann nicht geahndet werden.
Wir fordern die Definition als verbindliche Arbeitsgrundlage — nicht als Ersatz für das Gesetz.Der Unterschied ist der ganze Punkt
Wenn Sie betroffen sind
Das ist keine Bescheidenheit, sondern Rechtslage: Ein Fachverband darf keine Einzelfälle prüfen. Und es wäre auch falsch — für Meldung und Beratung gibt es in Nordrhein-Westfalen Stellen, die das seit Jahren gut machen. Bitte wenden Sie sich an sie.
Meldestelle für antisemitische Vorfälle — auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Vertraulich, auf Wunsch anonym.
Antidiskriminierungsberatung für Betroffene, getragen von der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf.
Antidiskriminierungsberatung für Betroffene im westfälischen Landesteil.
Zusammen1 von Makkabi Deutschland arbeitet seit 2020 zu Antisemitismus im Sport. MeDiF-NRW ist die Meldestelle für Diskriminierung im Fußball in Nordrhein-Westfalen.
Bei einer Straftat: Polizei, Notruf 110. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften eigene Antisemitismusbeauftragte als Ansprechpersonen. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls dürfen und wollen wir Ihnen als Initiative nicht abnehmen — dafür steht Ihnen jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt Ihrer Wahl zur Verfügung.
Wer dahintersteht
Wir vertreten niemanden außer uns selbst. Für die jüdische Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen sprechen die Landesverbände der jüdischen Gemeinden und ihre Gemeinden — nicht wir.
Initiator
Michail Kantor
Rechtsanwalt in Düsseldorf. Von ihm stammen die Idee, der fachliche Zuschnitt und die Beschränkung auf Nordrhein-Westfalen.
Design, Fotografie, Film und Medien
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Verantwortlich für Gestaltung, Bildsprache und den Auftritt dieser Seite.
Vier Tassen, ein Ordner, ein Dienstagabend. Wir wollen, dass an diesem Tisch jemand weiß, was zu tun ist.
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Mitmachen
Wir sind klein und wollen wachsen. Wer beitritt, arbeitet mit — Öffentlichkeit ist dabei ausdrücklich nicht verlangt. Wir nennen keine Mitgliedernamen: nicht hier, nicht gegenüber der Presse, nicht gegenüber Behörden.
Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwaltschaft, Notariat, Verwaltung, Referendariat und Studium. Volles Stimmrecht, Mitarbeit an Handreichungen und Stellungnahmen, fachlicher Austausch ohne Öffentlichkeit.
Unabhängig von Religion und Beruf. Wer diese Arbeit unterstützen will, ist willkommen — als Fördermitglied ohne Voraussetzungen an Herkunft oder Ausbildung.
Vorsitz und Mehrheit im Vorstand bleiben den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten. Das ist keine Distanz, sondern eine bewusste Festlegung: Ein Zusammenschluss jüdischer Juristinnen und Juristen soll von ihnen geführt werden.
Beitrittserklärungen nehmen wir entgegen, wirksam werden sie mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Beiträge erheben wir bis dahin nicht. Die endgültige Ausgestaltung beider Mitgliedschaftsarten beschließt die Gründungsversammlung in der Satzung.
Kurz gefragt
Nein. Ein Beschluss des Vorstands genügt. Eine Satzungsänderung braucht nach § 33 BGB eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen in der Mitgliederversammlung und wird nach § 71 BGB erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Das dauert Monate und ist für diesen Zweck nicht nötig.
Nichts. Kein Beitrag, keine Rechnung, kein Vertrag. Wir bitten Vereine nicht um Geld.
Sehr wenige. Wir sind eine Gründungsinitiative und stehen ganz am Anfang. Wir halten das für ehrlicher, als eine Zahl zu nennen, die Größe suggeriert. Wer mitmachen will, findet den Weg unter Kontakt.
Nein. Die IHRA-Arbeitsdefinition sagt in dem Beispiel, um das es dabei geht, selbst: „Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“ Wir zitieren diesen Satz immer mit. Und wir fordern die Definition ausdrücklich nicht als Grundlage für Sanktionen, sondern für Erkennung, Erfassung und Fortbildung. Sanktionen folgen aus dem Gesetz.
Kenneth Stern hat wiederholt erklärt, er habe den Text als Werkzeug für Datenerhebung entworfen und nicht zur politischen oder rechtlichen Durchsetzung. Genau deshalb fordern wir sie als Werkzeug zum Erkennen und Erfassen — und nicht als Regulierungsinstrument. Es gibt daneben andere Ansätze, etwa die Jerusalem Declaration on Antisemitism von 2021. Wir kennen sie, wir verschweigen sie nicht, und wir halten die IHRA-Fassung einschließlich ihres einschränkenden Israel-Satzes für das praktikablere Werkzeug im Alltag von Erfassung und Fortbildung.
Weil das unsere Fachkunde ist und weil genau hier die Erfassungslücke liegt. Wer alles gleichzeitig bearbeitet, bearbeitet nichts. Für andere Diskriminierungsformen gibt es im Fußball eigene, gut arbeitende Strukturen — wir verweisen ausdrücklich auf sie.
Weil wir nicht eingetragen sind. Der Zusatz „eingetragener Verein“ entsteht nach § 65 BGB erst mit der Eintragung ins Vereinsregister. Ihn vorher zu führen wäre eine unrichtige Angabe. Sobald die Eintragung erfolgt ist, steht sie hier — mit Registergericht und Nummer.
Wir bitten derzeit nicht um Spenden. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt nicht vor, und ohne sie dürfen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Alles andere zu behaupten wäre unrichtig.
Kontakt
Für Vereine, für Juristinnen und Juristen, für Verbände, Behörden und Presse. Eine Antwort dauert manchmal ein paar Tage — wir arbeiten ehrenamtlich.
Hinweis: E-Mail ist auf dem Übertragungsweg nicht geschützt. Bitte senden Sie uns keine Angaben, die für Ihr Anliegen nicht erforderlich sind.